Die Berechnung von Unterhalt im Scheidungsfall: Ein Überblick
Die Berechnung von Unterhalt im Scheidungsfall ist ein zentrales Thema, das sowohl den Ehegatten- als auch den Kindesunterhalt umfasst. Um sicherzustellen, dass die finanziellen Verpflichtungen und Rechte fair und transparent geregelt sind, ist es wichtig, die grundlegenden Prinzipien und Berechnungsweisen zu verstehen. In diesem Blogbeitrag erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Unterhaltsberechnung.
1. Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt teilt sich in Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.
Trennungsunterhalt: Dieser wird ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt. Er dient dazu, den während der Ehe gewohnten Lebensstandard des unterhaltsberechtigten Ehepartners aufrechtzuerhalten. Grundsätzlich hat der weniger verdienende Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt, sofern er bedürftig ist und der andere Ehepartner leistungsfähig.
Nachehelicher Unterhalt: Dieser kann nach der Scheidung gewährt werden, ist jedoch nicht automatisch gegeben. Die Voraussetzungen und Höhe richten sich nach verschiedenen Kriterien wie Dauer der Ehe, Alter und Gesundheitszustand der Ehepartner, Betreuung gemeinsamer Kinder und Erwerbsmöglichkeiten.
Berechnung des Ehegattenunterhalts: Zur Berechnung wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner herangezogen. Von diesem werden notwendige Ausgaben wie berufsbedingte Aufwendungen und Schulden abgezogen. Der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners wird in der Regel mit 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen angesetzt, sofern er keine eigenen Einkünfte hat. Eigene Einkünfte des Berechtigten werden auf den Bedarf angerechnet.
2. Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt wird unabhängig vom Ehegattenunterhalt berechnet und ist vorrangig. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Düsseldorfer Tabelle: Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie berücksichtigt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Die Tabelle gibt monatliche Unterhaltsbeträge vor, die an den betreuenden Elternteil gezahlt werden.
Kindergeld: Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld auf den Barunterhalt angerechnet, bei volljährigen Kindern wird es vollständig angerechnet.
Berechnung des Kindesunterhalts: Zum bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils werden ebenfalls notwendige Ausgaben abgezogen. Anhand der Düsseldorfer Tabelle und unter Berücksichtigung des Kindergeldes wird der genaue Unterhaltsbetrag ermittelt.
3. Sonder- und Mehrbedarf
Neben dem regulären Unterhalt gibt es auch Sonder- und Mehrbedarf, der zusätzlich zum laufenden Unterhalt gezahlt werden muss. Hierzu zählen außergewöhnliche Kosten wie Krankheitskosten, Klassenfahrten oder Nachhilfeunterricht. Diese Kosten müssen konkret nachgewiesen und anteilig von beiden Elternteilen getragen werden.
4. Anpassung und Durchsetzung des Unterhalts
Unterhaltszahlungen können sich im Laufe der Zeit ändern, z.B. durch Änderungen im Einkommen, Veränderungen in der Lebenssituation oder durch Volljährigkeit der Kinder. Es ist wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob eine Anpassung notwendig ist.
Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche kann das Jugendamt oder ein Anwalt hinzugezogen werden. Bei Zahlungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Fazit
Die Berechnung von Unterhalt im Scheidungsfall ist komplex und erfordert genaue Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben und finanziellen Verhältnisse. Eine frühzeitige und detaillierte Auseinandersetzung mit den Unterhaltsansprüchen kann helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um eine faire und rechtlich sichere Lösung zu gewährleisten.



